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Urheberrecht

Die durch die Seitenbetreiber erstellten Inhalte und Werke auf diesen Seiten unterliegen dem deutschen Urheberrecht. Die Vervielfältigung, Bearbeitung, Verbreitung und jede Art der Verwertung außerhalb der Grenzen des Urheberrechtes bedürfen der schriftlichen Zustimmung des jeweiligen Autors bzw. Erstellers. Downloads und Kopien dieser Seite sind nur für den privaten, nicht kommerziellen Gebrauch gestattet. Soweit die Inhalte auf dieser Seite nicht vom Betreiber erstellt wurden, werden die Urheberrechte Dritter beachtet. Insbesondere werden Inhalte Dritter als solche gekennzeichnet. Sollten Sie trotzdem auf eine Urheberrechtsverletzung aufmerksam werden, bitten wir um einen entsprechenden Hinweis. Bei Bekanntwerden von Rechtsverletzungen werden wir derartige Inhalte umgehend entfernen.

AGB´s:

Allgemeine Geschäftsbedingungen 1. Geltungsbereich

1.1  Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ("AGB") gelten für die gesamte Geschäftsbeziehung zwischen Victoria Palm (VP Design&Concept) für Kommunikationsdesign, Social Media Beratung und Produktdesign, Regerstraße 4, 89231 Neu-Ulm, Deutschland, (nach- folgend "VP") und dem Kunden, soweit der Kunde Unternehmer im Sinne des § 14 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist.

1.2  Entgegenstehende oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichende AGB erkennt VP nicht an, es sei denn, der Geltung dieser AGB wird ausdrücklich zugestimmt. Dies gilt auch dann, wenn die Angebotsabgabe oder -annahme des Kunden unter dem Hinweis der vorrangigen Geltung der eigenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen erfolgt.

1.3  Diese Geschäftsbedingungen gelten in der jeweils aktuellen Fassung auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Kunden.

Die jeweils aktuelle Fassung der Geschäftsbedingungen ist im Internet unter https://www.victoriapalm.com/impressum/ jederzeit abrufbar.

2. Angebote, Vertragsschluss, Form

2.1  Der Vertrag kommt zustande durch Angebotsbestätigung des Kunden und Auftragsbestätigung seitens VP.

2.2  Eine bestimmte Form, insbesondere Schriftform, ist erforderlich.

2.3  Angebote von VP sind, sofern nicht anders angegeben, freibleibend. An fixe Angebote hält sich VP in Ermangelung anderweitiger Bestimmung zwei (2) Wochen gebunden, maßgeblich ist der Zeitpunkt der Abgabe.

2.4  Dem Kunden werden Nutzungsrechte an Zeichnungen, Entwürfen, Layouts, Software und sonstigen Materialien und Unterlagen eingeräumt, die ihm im Rahmen von Angeboten und Vertragsverhandlungen von VP übergeben werden. Die Weitergabe an Dritte bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung von VP.

3. Zusammenarbeit

3.1  Die Vertragsparteien benennen einander Ansprechpartner, die verbindlich sämtliche die Durchführung des Vertrages betreffende Fragen abstimmen. Bei Ausfall durch Urlaub, Krankheit etc. sind Ersatzpersonen zu benennen. Ver- änderungen in den benannten Personen haben die Parteien unverzüglich mitzuteilen. Bis zum Zugang einer solchen Mitteilung gelten die zuvor benannten Ansprechpartner als berechtigt, im Rahmen ihrer bisherigen Vertretungsmacht Erklärungen abzugeben und entgegenzunehmen.

3.2  Die Ansprechpartner verständigen sich in regelmäßigen Abständen und bei konkretem Bedarf über Fortschritte und Hindernisse bei der Vertragsdurchführung.

3.3  Über den Informationsaustausch und die Absprachen der Ansprechpartner wird mediendesign eine dem Kunden zu übermittelnde Bestätigung erstellen. Die Bestätigung ist für die Absprachen der Parteien verbindlich, wenn der Kunde nicht unverzüglich nach Erhalt widerspricht.

4. Leistungen

4.1  Die Einzelheiten der von VP für den Kunden zu erbringenden Leistung ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung im Angebot.

4.2  Ohne gesonderte Vereinbarung ist VP nicht zur Herausgabe von zur vertraglichen Leistung führenden Zwischenergebnissen, Entwürfen, Layouts, Quelldateien etc. verpflichtet.

4.3  VP ist zu Teilleistungen berechtigt, soweit diese dem Kunden zumutbar sind.

4.4  Ohne gesonderte Vereinbarung ist die patent-, muster-, urheber- und markenrechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeit der

im Rahmen des Vertrages gelieferten Ideen, Anregungen, Vorschläge, Konzeptionen, Entwürfe und sonstiger Leistungen nicht geschuldet.

5. Mitwirkungsleistungen

5.1  Der Kunde unterstützt VP bei der Erfüllung ihrer vertraglich geschuldeten Leistungen. Dazu gehört insbesondere die rechtzeitige Bereitstellung von Informationen, Materialien, Daten ("Inhalte") sowie von Hard- und Software, soweit die Mitwirkungsleistungen des Kunden dies erfordern.

5.2  Vom Kunden bereitzustellende Inhalte sind in einem gängigen, unmittelbar verwertbaren, digitalen Format zur Verfügung zu stellen. Ist eine Konvertierung der vom Kunden überlassenen Inhalte in ein anderes Format erforderlich, so übernimmt der Kunde die hierfür anfallenden Kosten, die ihm vorher mitgeteilt werden. Diese richten sich nach den üblichen Stundensätzen der VP.

5.3  Erkennt der Kunde, dass eigene Angaben, Anforderungen oder Inhalte fehlerhaft, unvollständig, nicht eindeutig oder nicht durchführbar sind, hat er dies sowie die ihm erkennbaren Folgen VP unverzüglich mitzuteilen.

5.4  Mitwirkungsleistungen des Kunden, die im Rahmen des Vertrages geschuldet sind, erfolgen ohne besondere Vergütung an den Kunden, es sei denn, es ist ausdrücklich etwas anderes vereinbart.

6. Leistungsänderungen

6.1  Wünscht der Kunde eine Änderung des vertraglich bestimmten Umfangs der Leistungen, so teilt er dies VP schriftlich mit. Diese wird den Änderungswunsch des Kunden und dessen Auswirkungen auf die bestehende Vereinbarung prüfen. Die Prüfung ist mit dem üblichen Stundensatz (Siehe Angebot des Kunden) der VP zu vergüten.

6.2  VP teilt dem Kunden das Ergebnis der Prüfung mit. Hierbei wird sie entweder einen detaillierten Vorschlag für die Umsetzung des Änderungswunsches unterbreiten oder darlegen, warum der Änderungswunsch nicht umsetzbar ist.

6.3  Ist die Änderung nach dem Ergebnis der Prüfung durchführbar, werden sich die Vertragsparteien bezüglich des Inhalts des Vorschlags für die Umsetzung des Änderungswunsches abstimmen. Kommt eine Einigung zustande, wird der Vertrag insoweit geändert. Kommt keine Einigung zustande, so verbleibt es beim ursprünglichen Leistungsumfang.

6.4  Vereinbarte Termine werden, wenn und soweit sie vom Änderungsverfahren betroffen sind, unter Berücksichtigung der Dauer der Prüfung, der Abstimmung über den Änderungs- vorschlag und gegebenenfalls der auszuführenden Änderungs- wünsche zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist verschoben. VP wird dem Kunden die neuen Termine mitteilen.

6.5  Wünscht VP eine Änderung des vertraglich bestimmten Umfangs der Leistungen, so teilt sie dies dem Kunden schriftlich mit und unterbreitet einen Umsetzungs- vorschlag entsprechend Punkt 6.2. Das weitere Vorgehen richtet sich nach den Punkten 6.3 und 6.4. Die mit der Erarbeitung des Änderungsvorschlages verbundenen Aufwendungen trägt VP. Die Kosten der Umsetzung trägt entsprechend der getroffenen Vereinbarung der Kunde.

7. Freigabe

7.1  Nach Aufforderung durch VP ist der Kunde zur Freigabe auch von Entwürfen und Zwischenergebnissen verpflichtet, sofern diese für sich sinnvoll beurteilt werden können.

7.2  Änderungswünsche nach Freigabe stellen eine Leistungs- änderung dar (vgl. Punkt 6).

7.3  Sofern eine Integration der erbrachten Leistung in die Umgebung oder die Systeme des Kunden erfolgt, ist der Kunde für die Überprüfung der Leistung auf Sicherstellung der gewünschten Funktion und problemlosen Verwendung verantwortlich. Dies gilt auch, wenn VP im Auftrag des Kunden an Umgebung oder Systemen handelt.

 

8. Termine

8.1  Leistungsverzögerungen aufgrund von Umständen im Verantwortungsbereich des Kunden (z.B. nicht rechtzeitige Erbringung von Mitwirkungsleistungen) und höherer Gewalt (z. B. Streik, Aussperrung, allgemeine Störungen der Telekommunikation) hat VP nicht zu vertreten. Sie berechtigen VP, das Erbringen der betreffenden Leistungen um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben.

VP wird dem Kunden Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt anzeigen.

8.2  Setzt die Geltendmachung von Rechten des Kunden die Setzung einer angemessenen Nachfrist voraus, so beträgt diese mindestens zwei (2) Wochen.

10. Rechte

10.1  VP gewährt dem Kunden aufschiebend bedingt auf die vollständige Zahlung der vereinbarten Vergütung an den erbrachten Leistungen das nicht ausschließliche Recht, die Leistungen für die dem Vertrag zugrunde liegenden Zwecke im vertraglich vereinbarten Umfang zu nutzen. Ohne anderweitige Vereinbarung ist die Verwendung örtlich auf das Gebiet Deutschlands beschränkt.

10.2  Will der Kunde von VP gestaltete Arbeiten ganz oder teilweise über den ursprünglich vereinbarten Zweck oder Umfang hinaus verwerten, bedarf es für die Abgeltung der Nutzungsrechte einer gesonderten, vorab zu treffenden Honorarabsprache.

10.3  Eine Weitergabe der Nutzungsrechte oder die Erteilung von Unterlizenzen ist nur zulässig, wenn sie ausdrücklich vereinbart ist.

10.4  Ohne gesonderte Gestattung ist der Kunde zur Veränderung oder Bearbeitung der erbrachten Leistungen nicht berechtigt. Änderungen und Bearbeitungen, die zur Erreichung des Vertrags- zweckes notwendig sind, bleiben hiervon ausgenommen.

10.5  Der Kunde ist verpflichtet, auf dem fertig gestellten Werk und dessen Vervielfältigungsstücken VP zu nennen.

10.6  Vorschläge des Kunden oder seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung.

11. Lieferung und Versand

11.1  Das Risiko der Übermittlung (z. B. Beschädigung, Verlust, Verzögerung) von Arbeiten oder Leistungen trägt, unabhängig vom Übermittlungsmedium, der Kunde.

11.2  Wird das Werk auf Wunsch des Kunden an einen anderen Ort als den Erfüllungsort versandt, so geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung mit seiner Übergabe an einen Spediteur oder Frachtführer, spätestens jedoch mit Verlassen des Werks oder Lagers, auf den Kunden unabhängig davon über, ob die Versendung vom Erfüllungsort erfolgt.

11.3  Wenn Versandweg und Transportmittel nicht individuell vereinbart sind, kann VP die jeweils für sie günstigste Variante für den Versandweg und das Transportmittel wählen. VP wird bei dieser Wahl auf die ohne weiteres erkennbaren Belange des Kunden Rücksicht nehmen.

11.4  Falls der Kunde eine spezielle Verpackung verlangt, so hat er die daraus entstehenden zusätzlichen Kosten zu tragen.

12. Vergütung

12.1  Ist eine fixe Vergütung vereinbart, so ist VP berechtigt, für in sich abgeschlossene und selbstständig nutzbare Teile der vereinbarten Leistung Abschlagszahlungen in Rechnung zu stellen. 40% der Vergütung sind bei Auftragsbestätigung zur Zahlung an VP fällig, weitere 30% nach 6 Wochen und weitere 30% nach Abnahme bzw. Einsatz der vertraglichen Leistungen.

12.2  Erfolgt die Vergütung nach Zeitaufwand, so sind mangels anderer Vereinbarung die jeweils gültigen Vergütungssätze

der VP anwendbar und die Rechnungsstellung erfolgt monatsweise.

12.3  VP orientiert sich für Beratungs-, Software- Entwicklungs- und Design-Leistungen an branchenüblichen Honoraren. Zu Grunde liegende Zeitaufwände richten sich ebenfalls nach bekannten, veröffentlichten Leitfäden bzw. nach Erfahrungen aus bewährten, effizienten Methoden und Vorgehen. (Für Design-Leistungen gelten die Zeitaufwands- angaben der Empfehlungen des Vereins Allianz deutscher Grafiker, www.agd.de.)

Bei Fehlen jeglicher Vereinbarung berechnet VP für Beratungsleistungen im Bereich Geschäftsprozesse, Informationstechnologie, Marketing und für Projekt-management-Tätigkeiten 130 € pro Stunde, für Software- Entwicklungsarbeiten 110 € pro Stunde und für Design- Leistungen 95 € pro Stunde.

12.4  Alle vertraglich vereinbarten Vergütungen verstehen sich exklusive Verpackung und Versand und zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.

12.5  Erfolgt die Vergütung nach Zeitaufwand, so sind Auslagen, Spesen und Reiseaufwendungen, die der VP im Rahmen des Auftrags entstehen, vom Kunden zu tragen und werden zum Selbstkostenpreis weiterberechnet. Für den im Kundenauftrag gefahrenen Kilometer werden € 0,30 berechnet. Reisezeit ist halbe Arbeitszeit.

12.6  Kostenvoranschläge der VP sind, sofern nicht anders vereinbart, unverbindlich.

Wenn abzusehen ist, dass die tatsächlichen Kosten die von VP schriftlich veranschlagten um mehr als fünfzehn (15) Prozent übersteigen, wird VP den Kunden auf die höheren Kosten unverzüglich hinweisen. Ein etwaiges Kündigungsrecht des Kunden gem. § 650 BGB bleibt unberührt.

13. Zahlungsbedingungen, Zurückbehaltungsrecht, Aufrechnung

13.1  Soweit nichts anderes ausdrücklich vereinbart wurde, sind sämtliche Leistungen zu überweisen und ohne Skontoabzug innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach Datum der Rechnung zu leisten. Hinsichtlich der Voraussetzungen und der Folgen des Verzugs gelten die gesetzlichen Regeln. Gerät der Kunde in Verzug, so ist VP berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von acht (8) Prozent über dem Basiszinssatz der Bundesbank zu berechnen.

13.2  Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist nur zulässig, soweit diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Zudem kann der Kunde mit einer Gegenforderung aufrechnen, die an die Stelle eines ihm zustehenden Zurückbehaltungsrechts aus diesem Vertragsverhältnis getreten ist.

13.3  Ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden besteht nur beschränkt auf dasselbe Vertragsverhältnis und bei Mängeln nur in Höhe des Dreifachen der zur Beseitigung der Mängel erforderlichen Aufwendungen. Der Kunde kann sein Zurückbehaltungsrecht aber wegen unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Ansprüche ausüben.

14. Mängelansprüche

14.1  Der Kunde hat im Falle der Mangelhaftigkeit einer Lieferung einen Anspruch auf Nacherfüllung.

VP ist nach ihrer Wahl zur Nacherfüllung in Form einer Mangelbeseitigung oder Lieferung/Herstellung einer neuen mangelfreien Sache verpflichtet. Im Fall der Ersatzlieferung ist der Kunde verpflichtet, die mangelhafte Sache zurück zu gewähren.

14.2  Schlägt die Nacherfüllung fehl, so kann der Kunde nach seiner Wahl den Preis mindern oder ohne Einhaltung einer Frist vom Vertrag zurücktreten.

Dies gilt auch, wenn VP die Nacherfüllung verweigert oder die Nacherfüllung für den Kunden unzumutbar ist.

14.3  Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt zwölf (12) Monate.

15. Haftung

15.1  Im Fall des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit haftet VP unbeschränkt. In Fällen einfacher Fahrlässigkeit bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sowie bei Geltendmachung von Schadenersatz statt der Leistung haftet VP auf den typischerweise eintretenden, vorher- sehbaren Schaden. Im Übrigen ist die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Im Falle der Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist diese der Höhe nach begrenzt auf den jeweiligen Auftragswert.

15.2  Die Haftung wegen Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz und zwingenden gesetzlichen Bestimmungen bleibt unberührt.

15.3  Vorstehende Regelungen gelten auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen.

15.4  Der Kunde haftet nach den gesetzlichen Vorschriften.

16. Fremdinhalte, Domain-Namen

16.1  Für Materialien und Inhalte, die der Kunde bereitstellt, ist VP nicht verantwortlich. VP ist nicht verpflichtet, die Materialien und Inhalte auf mögliche Rechtsverstöße zu überprüfen, sie wird den Kunden aber rechtzeitig auf aus ihrer Sicht ohne weiteres erkennbare gewichtige Risiken hinweisen.

16.2  Für den Fall, dass aufgrund der vom Kunden bereitgestellten Materialien und Inhalte VP selbst in Anspruch genommen wird, hält der Kunde die VP schad- und klaglos.

17. Eigentumsvorbehalt

17.1  Alle gelieferten physischen Leistungen bleiben bis zur vollständigen Erfüllung sämtlicher Geldansprüche der VP aus ihrer Geschäftsbeziehung mit dem Kunden, auch wenn Zahlungen für die konkrete Leistung erbracht wurden, Eigentum (Vorbehaltsware) der VP.

17.2  Bei Zwangsvollstreckungsmaßnahmen in die Sache hat der Kunde VP unverzüglich zu benachrichtigen.

17.3 Übersteigt der realisierbare Wert der für VP bestehenden Sicherheiten ihre Forderungen nicht nur vorübergehend um insgesamt mehr als zehn (10) Prozent, so gibt VP auf Verlangen des Kunden Sicherheiten in entsprechender Höhe nach ihrer Wahl frei.

18. Geheimhaltung, Referenznennung

18.1  Die Vertragsparteien vereinbaren Vertraulichkeit über Inhalt und das Konditionsgefüge dieses Vertrages und über die bei dessen Abwicklung gewonnenen Erkenntnisse.

18.2  Die Vertraulichkeit gilt auch über die Beendigung des Vertrags- verhältnisses hinaus.

18.3  Wenn eine Vertragspartei dies verlangt, sind die von ihr übergebenen Unterlagen nach Beendigung des Vertrags- verhältnisses an sie herauszugeben, soweit die andere Vertragspartei kein berechtigtes Interesse an diesen Unterlagen geltend machen kann.

18.4  Presseerklärungen, Auskünfte etc., in denen eine Vertragspartei auf die andere Bezug nimmt, sind nur nach vorheriger schriftlicher Abstimmung – auch per E-Mail – zulässig. Ungeachtet dessen darf VP den Kunden auf ihrer Web-Site oder in anderen Medien als Referenzkunden nennen und die erbrachten Leistungen im Rahmen der Eigenwerbung vervielfältigen und verbreiten sowie zu Demonstrationszwecken öffentlich wiedergeben und auf sie hinweisen, es sei denn, der Kunde kann ein entgegenstehendes berechtigtes Interesse geltend machen.

18.5  Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass E-Mail ein offenes Medium ist. VP übernimmt keine Haftung für die Vertraulichkeit von E-Mails. Auf Wunsch des Kunden kann die Kommunikation über andere Medien geführt werden.

19. Datenschutz

19.1  VP ist berechtigt, die den konkreten Auftrag betreffenden Daten zu speichern und diese Daten nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen für betrieblichen Zwecke zu verarbeiten und einzusetzen.

19.2  Die Weitergabe an Dritte ist zulässig, wenn und soweit dies – etwa bei der Anmeldung von Domains o.ä. – Gegenstand des Vertrages ist.

20. Schlussbestimmungen

20.1  Erfüllungsort ist mangels anderer Vereinbarung der Ort der Niederlassung der VP.

20.2  Ausschließlicher Gerichtsstand für alle aus dem Vertrags- verhältnis unmittelbar und mittelbar sowie über sein Entstehen und seine Wirksamkeit entspringenden Rechtsstreitigkeiten ist Neu-Ulm. Dies gilt auch für Streitigkeiten aus das Vertragsverhältnis betreffenden Urkunden, Wechseln und Schecks. VP hat jedoch das Recht, den Kunden vor dem Gericht an dessen Wohn- bzw. Geschäftssitz in Anspruch zu nehmen.

20.3  Für alle sich aus dem Auftrag und seiner Abwicklung ergebenden Rechtsfragen gilt deutsches Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf.

20.4  Sollten aus irgendeinem Grunde eine oder mehrere Einzelbestimmungen dieser AGB unwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

Soweit diese AGB Regelungslücken aufweisen sollte, sollen diese durch eine Regelung gefüllt werden, die dem wirtschaftlichen Zweck des Vertrages Rechnung trägt.

Stand Januar 2021